Baumeister und Gewerkschaften einigen sich

Der Schweizerische Baumeisterverband sowie die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich Ende November 2022 auf einen neuen Landesmantelvertrag für drei Jahre geeinigt.

Die Verhandlungsdelegationen haben sich an der 9. Verhandlungsrunde auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) 2023 geeinigt. Das Ergebnis ist geprägt von intensiven Verhandlungen, bei denen beide Parteien aufeinander zugehen mussten. Das Resultat sieht eine Erhöhung der Effektivlöhne für alle um 150 Franken pro Monat vor. Die Mindestlöhne werden um 100 Franken pro Monat erhöht.

Das Resultat der Vertragsverhandlungen sieht eine Erhöhung der Effektivlöhne für alle um 150 Franken pro Monat vor sowie eine Erhöhung der Mindestlöhne um 100 Franken pro Monat. (Foto: pd)
Das Resultat der Vertragsverhandlungen sieht eine Erhöhung der Effektivlöhne für alle um 150 Franken pro Monat vor sowie eine Erhöhung der Mindestlöhne um 100 Franken pro Monat. (Foto: pd)

Anpassungen am bestehenden LMV

Im Rahmen der Verhandlungen wurden verschiedene Anpassungen am bestehenden Vertrag vereinbart. Der Vertrag soll für drei Jahre abgeschlossen werden. Neben verschiedenen technischen Anpassungen können die Hauptpunkte wie folgt festgehalten werden:

  • Neu soll das Abrechnungsjahr nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauern, sondern vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.
  • Per Stichtag vom 30. April können die Unternehmen neu zwischen einer Bandbreite von 0 bis plus 100 Stunden oder von minus 20 bis plus 80 Stunden auswählen, um Mehr- bzw. Minderstunden zu regeln. Die Minusstunden sollen auf das Folgejahr übertragen werden können.
  • Pro Jahr sind mindestens 5 Kompensationstage möglich. Dabei können paritätische Berufskommissionen wie bisher regional explizit weitergehende Regelungen festlegen, um die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Heutige regionale Regelungen sind nicht infrage gestellt.
  • Die jährlichen 2112 Jahresarbeitsstunden sowie die Wochenarbeitszeit bleiben wie heute unverändert. Wird Überzeit geleistet, können die Stunden 49 und 50 im Zeitsaldo vorgetragen werden, wobei für diese beiden Stunden die Zuschläge von 25 Prozent weiterhin ausbezahlt werden.
  • Für Unterbrüche wegen Hitze oder Schlechtwetter sollen Überstunden stundenweise kompensiert werden können.
  • Die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge wird auf 0.70 Franken erhöht.
  • Der zehntägige Vaterschaftsurlaub wird mit 100 Prozent Lohn ohne Lohneinbusse voll finanziert.
  • Das bisherige Schiedsgericht wird abgeschafft und durch ordentliche Gerichte ersetzt. Beide Parteien verzichten jedoch auf Klagen bezogen auf die Reisezeit oder die Friedenspflicht.
  • In einer Arbeitsgruppe sollen über die Verhandlungen hinaus offene Punkte wie der Gesundheitsschutz oder die Organisation der Arbeitszeit vorangetrieben werden.

Resultat wird Entscheidungsgremien auf beiden Seiten vorgelegt

Mit dem Resultat der Verhandlungsdelegationen ist den beiden Parteien nach intensiven Verhandlungen ein wichtiger Schritt für einen neuen Landesmantelvertrag geglückt. Dieses Resultat muss auf beiden Seiten jetzt von den Entscheidungsgremien genehmigt werden. Auf Seiten der Gewerkschaften findet am 10. Dezember 2022 die Berufskonferenz statt. Bei den Baumeistern wird die Delegiertenversammlung des SBV am 13. Januar 2023 das definitive Resultat beschliessen.

Weitere Informationen:
www.baumeister.swiss

Weitere Beiträge zum Thema

JETZT ANMELDEN
fachbau.ch Newsletter
fachbau.ch bietet Ihnen wertvolle Einblicke, aktuelle Trends und exklusive Informationen aus der Bau- und Immobilienbranche, um Sie stets auf dem neuesten Stand und gut informiert zu halten.
ANMELDEN
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link