Parlamentarieranlass auf Baustoff-Recyclinganlage

Bundesrat Guy Parmelin besuchte zusammen mit der SVP-Fraktion die Baustoff-Recyclinganlage der Marti AG in Walliswil. Er zeigte sich beeindruckt vom hohen technischen Stand und den heutigen Möglichkeiten zur Wiedergewinnung von hochwertigen, kreislauffähigen Baumaterialien.

Kreislauffähige Baumaterialien sind kein Abfall! Es sind wertvolle Rohstoffe, die im Interesse der gesamten Gesellschaft in der Schweiz so weit wie möglich im Kreislauf zu behalten sind. Der Begriff «Bauabfall» prägt heute die Gesetzgebung. Der Begriff ist falsch, denn wer nicht richtig informiert ist, verbindet die Produkte aus rückgewonnenen Baumaterialien heutzutage immer noch mit minderwertiger Qualität.

Nicht nur davon reden – Kreislaufwirtschaft täglich in der Praxis umsetzen

Auf ihrem Rundgang im Baustoffpark Walliswil erhielten die Besuchenden Eindrücke aus der alltäglichen Praxis einer Baustoffaufbereitungsanlage. Die Vertreter der Marti AG und des Branchenverbands arv Baustoffrecycling Schweiz hielten fest, dass die Unternehmen, die im Verband zusammengeschlossen sind, nicht nur von Kreislaufwirtschaft reden, sondern in ihrer tagtäglichen Arbeit umsetzen.

Sie zeigten ebenfalls auf, welchen Herausforderungen sich die Akteure in diesem Wirkungsfeld zu stellen haben: Damit ein Unternehmen technologisch und wirtschaftlich das bestmögliche leisten könne, benötige es genügend Handlungsspielraum; zu enge gesetzliche Vorschriften würden dies behindern. Ausserdem müsse die Investitionssicherheit gegeben sein, sodass die Unternehmen grosse Investitionen in neue Anlagen mit modernen Technologien ins Auge fassen und umsetzen können, um eine effiziente Wiederaufbereitung von Rückbaumaterial zu qualitativ hochwertigen Baustoffen zu sichern.

Wenn der Auftrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Zukunft möglich sein soll, bedingt dies politische Rahmenbedingen, die ein solches Schaffen unterstützen. Dazu muss das Raumplanungsgesetz die Standortsicherheit der bestehenden Werke garantieren und Platzerweiterungen zulassen, da wo sie notwendig sind.

arv.ch/

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