Regionen raumplanerisch stärken
Die Vereinigung Urbanistica reagiert auf das «Raumkonzept Schweiz» des Bundes mit der «Raumstrategie Schweiz 2070». Diese baut auf ihrem Manifest und ihrer Resolution auf, ist jedoch eine eigenständige Weiterentwicklung.
Das unter Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) erarbeitete und im Dezember 2024 vorgestellte «Raumkonzept Schweiz» ist für die Vereinigung Urbanistica ein wichtiges Dokument für die weitere Diskussion über die räumliche Zukunft der Schweiz. Aufbauend auf logischen Handlungsräumen, zeige das Raumkonzept des Bundes auf, was nötig, gewollt und wünschenswert wäre und wie eine solche Schweiz aussehen könnte.

Das «Raumkonzept Schweiz» lasse allerdings wichtige Fragen offen, kritisiert Urbanistica. Besonders fehle es an Hinweisen, wie die formulierten Ziele erreicht werden könnten. Raumplanerische Konflikte würden kaum angesprochen. Zudem fehle es an einer Strategie, wie diese Konflikte gelöst oder zumindest eingedämmt werden könnten. Ebenso sei der Betrachtungshorizont bis 2050 zu kurz, denn raumplanerische Strategien müssen viele Legislaturperioden und mehrere Generationen überdauern.
Regionalisierung und Dezentralisierung
Daher hat sich die Vereinigung Urbanistica entschlossen, einen konstruktiven Beitrag zum Raumkonzept Schweiz zu leisten, und zwar in Form eines «Raumstrategie Schweiz 2070» genannten Papiers, schreibt die Vereinigung in einer Mitteilung von Anfang April 2025. Die «Raumstrategie Schweiz 2070» plädiert zum Beispiel für einer stärkere Verdichtung des Siedlungsraums, und zwar nicht nur in den Kernstädten. Durch die Bildung eines Städtenetzes soll zudem die Regionalisierung und Dezentralisierung gefördert werden. Dies erfordere jedoch auch in den Agglomerationen eine Stadtplanung, damit diese nicht zu blossen Schlafstädten verkommen. Gleichzeitig müsse genügend Raum für die Bedürfnisse von Gewerbe und Industrie eingeplant und raumplanerisch verankert werden.
Neue raumplanerische Instrumente
Schliesslich kritisiert die Vereinigung Urbanistica die heutigen raumplanerischen Instrumente. Die Schweiz leiste sich ein Bauzonenregime, das den Geist des aufkommenden Individualverkehrs und der Nutzungsentflechtungen von vor bald hundert Jahren widerspiegle. Die Bau- und Zonenvorschriften müssten daher dringend den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Dabei seien vier Stossrichtungen wichtig:
- Eine konsequentere Ausrichtung der Bauzonen auf eine zeitgemässe Stadtplanung nach dem Prinzip des Quartiers (nicht der Siedlung), mit öffentlichen Räumen, Nutzungsmischung sowie privater Ausgestaltung.
- Eine Entschlackung und Flexibilisierung der Baureglemente im Hinblick auf einen starken städtebaulichen Mix und auf über ihre Lebensdauer flexibel nutzbare Gebäude.
- Eine Ausweitung um liberale Bauzonentypen mit kurzen Bewilligungsfristen, auch zeitlich beschränkt, in Richtung neuer Innovations- und Produktionsrealitäten.
- Die Einführung von Experimentierzonen wie zum Beispiel eine Art «White Zone», in der mehr Möglichkeiten und/oder weniger Beschränkungen existieren.
Ferner sollen die Kantone sollen noch stärker die Möglichkeit nutzen, eigene Bauzonentypologien und Bauvorschriften in ihrem Sinne und für ihre Bedürfnisse zu entwickeln. Damit diese wichtigen, aber aufwendigen Verfahren die Regionen und Gemeinden finanziell nicht überfordern, sind gemäss der Vereinigung Urbanistica entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Denkbar wäre, die Agglomerationsprogramme vermehrt für Stadtplanungen zu verwenden und erst in zweiter Linie für den Bau von Mobilitätsinfrastrukturen.