Kanton Zürich will mehr Klimaschutz beim Bauen
Die Wärmeerzeugung für Gebäude verursacht mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen der Schweiz.
Hier will der Kanton Zürich ansetzen, denn er regelt die energetischen Vorschriften für Gebäude selbst. Jetzt legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesrevision vor. Die Wärmeversorgung neuer Häuser soll künftig CO2-frei sein – und sie sollen einen Teil ihres Stroms selbst produzieren. Die vielen Öl- und Gas-heizungen in bestehenden Häusern sollen nach und nach durch klimaneutrale Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen ersetzt werden. Das ist heute technisch machbar und auf die gesamte Lebensdauer der Heizung bezogen häufig sogar günstiger. Förderbeiträge sollen den Umstieg zusätzlich erleichtern. Die Neuerungen bringen den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt vorwärts. Die Förderung innovativer Haustechnik setzt zudem einen willkommenen wirtschaftlichen Impuls.
Der Regierungsrat will mit der Anpassung der energetischen Normen für neue und beste-hende Bauten einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und beantragt dem Kantonsrat entsprechende Änderungen im Energiegesetz. Er nutzt dabei den energie- und klimapolitischen Spielraum, über den die Kantone hier verfügen – gemäss Bundesverfassung sind sie zuständig für Vorschriften im Gebäudebereich. Sie können beispielsweise Regelungen für den Energieverbrauch und die Wärmeversorgung von Häusern treffen, also für die Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung. In diesem Bereich entstehen die meisten CO2-Emissionen – rund 40 Prozent sind es im Kanton Zürich und schweizweit. Entsprechend gross ist hier das Potential von Energieeffizienz- und Klimaschutzmassnahmen. Bei den vorgelegten Änderungen im Energiegesetz handelt es sich somit um eine der wirksamsten Klimaschutzmassnahmen, die der Kanton Zürich in eigener Kompetenz um-setzen kann. Eine markante Reduktion des CO2-Ausstosses wäre die Folge. Bei der bean-tragten Änderung des Energiegesetzes orientiert sich der Regierungsrat an den Mustervor-schriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) – einem von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten Gesamtpaket zur Harmonisierung der kantonalen Vorschriften im Energiebereich.
Neubauten: CO2-neutrale Wärme und eigene Stromproduktion
Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats verlangt, dass neue Bauten möglichst wenig Energie benötigen und die Kälte- und Wärmeerzeugung CO2-neutral erfolgt. Neubauten sollen zudem in Zukunft einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst produzieren. In der Regel dürfte dies mittels einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in der Fassade geschehen. Das Potenzial für die Produktion von Solarstrom auf den Gebäudeflächen im Kanton Zürich ist gross und noch zu wenig genutzt, obwohl sie durchaus wirtschaftlich ist, sofern ein Teil des Stroms selbst genutzt wird.
Möglichst keine fossilen Heizungen mehr
Das Gesetz setzt aber auch bei den bestehenden Bauten an. Hier werden noch zu viele Öl- und Gasheizungen durch neue, klimabelastende Öl- oder Gasheizungen ersetzt – aus kurzfristigen Kostenüberlegungen. Eine klimaneutrale Wärmepumpe hingegen erfordert zwar eine höhere Anfangsinvestition, diese zahlt sich aber wegen geringerer Unterhalts- und Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage häufig aus. Neu gilt darum eine Kostenbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Heizung und Warmwasseraufbereitungsanlage. Nur wenn sich zeigt, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung über ihre gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent teurer wäre, darf nochmals eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Mit Anpassungen im Energie- sowie Planungs- und Baugesetz will der Regierungsrat zudem das öffentliche Interesse an energetischen Verbesserungen und an Anlagen zur Nut-zung erneuerbarer Energien in der Interessenabwägung mit Schutzinteressen deutlich unterstreichen.
Förderbeiträge zur Abfederung
Im Frühjahr 2020 hat der Kantonsrat eine Vorlage des Regierungsrats zur finanziellen Unterstützung von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei Energieeffizienz und Klimaschutz-Massnahmen an bestehenden Gebäuden gutgeheissen. Die Baudirektion sieht vor, aus dem neuen, erheblich aufgestockten Rahmenkredit Förderbeiträge für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimaneutrale Wärmepumpen auszurichten. Mit diesen Förderbeiträgen werden die höheren Anfangsinvestitionen für eine Wärmepumpe abgefedert. So dürften sie, über die ganze Lebensdauer betrachtet, in aller Regel die Schwelle von 5 Prozent Mehrkosten gegenüber einer mit fossiler Energie betriebenen Heizung nicht überschreiten und für die allermeisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im trag-baren Rahmen liegen. Erleichterungen und Ausnahmen sind vorgesehen, um Härtefälle zu vermeiden, etwa für ältere Hauseigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln. Diese Entwicklung auf politischer Ebene macht den Paradigmenwechsel in der Baudirektion des Kantons Zürich von bürgerlich zu grün nun auch für den Bürger sicht- und spürbar.