thinkproject übernimmt Olmero-Projektraumgeschäft

Die Olmero AG und thinkproject haben sich auf eine Übernahme des Projektraum­geschäfts geeinigt. Olmero, führender Anbieter für digitales Management von Bauprojekten in der Schweiz, wird sich zukünftig auf das Ausschreibungs­geschäft fokussieren. Die bereits auf thinkprojekt Technologie basierenden Projekt­plattformen sowie Vertriebs- und Support­mitarbeiter werden hierzu an den langjährigen Partner thinkproject übergeben.

thinkproject ist der führende europäische SaaS-Anbieter für Bau- und Infrastruktur­projekte mit mehr als 2500 Kunden und rund 450 Mitarbeitenden. Die Leitung der sich in der Gründung befindenden thinkproject Swiss GmbH mit Sitz in Zürich wird Sébastien Howald, vorher Mitglied der Geschäfts­leitung bei Olmero, übernehmen. In Zusammenarbeit mit Olmero werden mit ihm zusammen weitere Mitarbeiter aus dem Vertrieb und Support den nahtlosen Übergang aller Projekte und Kunden sicherstellen. Durch die direkte Anbindung an thinkproject kann sich die thinkproject Swiss GmbH nicht nur auf das Projektraum­geschäft und die strategische Beratung konzentrieren, sondern verfügt auch über ein breiteres Produkt­portfolio und innovative Lösungen.

Der Olmero Mitgründer und CEO von Olmero, Markus Schulte, kommentiert: «Die Olmero AG wird den Fokus von nun an voll und ganz auf die Ausschreibungsplattform und das zugehörige Projekt- bzw. Produkt­informations­geschäft legen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für uns, um nach der Übernahme durch die Byggfakta Group von der TX Group Anfang November die entstandenen Synergien innerhalb unserer neuen Gruppe optimal zu nutzen und unsere starke Marktposition in der Schweiz auszubauen. Mit der digitalen Ausschreibungs­plattform haben wir bereits im Jahr 2000 die Digitalisierung der Schweizer Bauwirtschaft eingeläutet und haben uns seitdem zum unumstrittenen Schweizer Marktführer im Submissions­geschäft entwickelt. Diese Erfolgsstory werden wir nun fortsetzen.»

Die Olmero Ausschreibungs­plattform ermöglicht das online Ausschreiben und Devisieren von Projekten und vernetzt dabei alle beteiligten Architekten, Planer, General­unternehmen, ausführende Unternehmer und Bauzulieferer. Über den integrierten Marktplatz finden Ausschreiber lokale und überregionale Handwerker, die dann in der Lage sind, digitale und hochwertige Offerten zu erstellen. Dank verschiedenen Funktionen für Lieferanten können auch Handwerker und Bauzulieferer digital und einfach über die Plattform Informationen austauschen und Preise anfragen. Dadurch verbessert sich das Preisgefüge und Architekt und Bauherr erhalten breit im Markt abgestützte Preise. Die gleichzeitige Effizienzsteigerung hilft allen Baubeteiligten Zeit und damit Kosten zu sparen.

«Die Übernahme von Assets der Olmero AG ist ein wichtiger Meilenstein in der Expansions­strategie von thinkproject in Europa», erklärt Gareth Burton, CEO thinkproject. «Olmero ist seit 2002 Vertriebspartner für unsere digitale Projektplattform tpCDE in der Schweiz und hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte vorzuweisen. Zu den Kunden zählen namhafte Bauherren, General­unternehmen, Unternehmer und Bauzulieferer sowie die führenden Planungs- und Architektur­büros in der Schweiz. Mit dem Zugriff auf unser thinkproject Lösungs­portfolio für Construction Intelligence wird die neue thinkproject Swiss GmbH weiter die Digitalisierung der Schweizer Baubranche vorantreiben und den Kunden neue spannende Möglichkeiten aufzeigen.»

olmero.ch
group.thinkproject.com

Adrian Thomann: neuer CEO der Bereuter-Gruppe

Per 1. Januar 2021 hat Adrian Thomann die operative Leitung der Bereuter-Gruppe übernommen. Marco Bereuter, der das Familien­unternehmen in den letzten 20 Jahren als geschäfts­führender Inhaber leitete, wird Präsident des Verwaltungsrats.

Adrian Thomann hat per 1. Januar 2021 die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) der Bereuter-Gruppe und gleichzeitig die Geschäfts­führung der Bereuter Holding AG übernommen. Er folgt in diesen Funktionen auf Alleinaktionär Marco Bereuter, der die Gruppe seit 2001 als geschäfts­führender Inhaber leitete.

Adrian Thomann trat im März 2015 als Geschäftsführer der Bereuter Baugrubentechnik AG in die Bereuter-Gruppe ein. Mit dem Entscheid, die operative Leitung anzustreben, wurde er im August 2018 Mitglied des Verwaltungsrats. Zuvor war der 44-jährige dipl. Bauingenieur während rund zehn Jahren als Bauführer im Bereich Rückbau, Aushub, Erdbau und seit 2008 als stv. Leiter der Abteilung Bauleistungen einer im Kanton Zürich ansässigen Tiefbauunternehmung tätig.

«Ich blicke meiner neuen Aufgabe mit grosser Vorfreude entgegen und bin top motiviert, mich mit der ganzen Bereuter-Gruppe den Heraus­forderungen der Zukunft zu stellen», so Thomann.

«Dass es gelungen ist, mit Adrian Thomann einen fachlich sowie menschlich hervorragend passenden Mann anzuziehen und aufzubauen, dem ich diese Funktion des CEO voller Vertrauen übergebe, freut mich sehr», sagt Marco Bereuter.

Marco Bereuter übernahm im Jahr 2001 alle Aktien des Familienbetriebs von Vater Heinrich Bereuter. Die damalige Bereuter AG beschäftigte 80 Mitarbeitende und machte 25 Millionen Franken Umsatz. Dies in den Bereichen Hoch-/Tiefbau, Kieswerk/Transport, der Kompos AG sowie der Gefas-Bereuter Sprengtechnik AG, die alle unter demselben Firmendach versammelt waren. In enger Zusammen­arbeit mit Hans-Peter Fritsche, von dem er nun das Präsidium des Verwaltungsrats übernimmt, gelang es Bereuter in den folgenden Jahren, moderne Strukturen auf- und die Geschäftstätigkeit sukzessive auszubauen. Heute realisiert die Gruppe mit 220 Mitarbeitenden einen jährlichen Umsatz von rund 60 Millionen Franken.

Per 1. Januar 2021 gibt der 55-jährige Bereuter nebst dem CEO-Posten auch die Geschäftsführung der Bereuter Bau AG ab. «In der Rolle des Präsidenten des Verwaltungsrats will ich mich verstärkt auf jene Aspekte konzentrieren, die für die Bereuter-Gruppe längerfristig strategisch wichtig sind», so Bereuter. Weiterhin führen wird er die nicht operativen Bereiche der Gruppe sowie die Bereuter Totalunternehmung AG. Die Besitzverhältnisse bleiben unverändert.

Durch Marco Bereuters Rückzug aus dem operativen Tagesgeschäft und Adrian Thomanns Wechsel auf den CEO-Posten kommt es in der Bereuter-Gruppe zu einer Reihe weiterer Veränderungen auf Geschäfts­führerstufe. Mit Marcel Tanner übernimmt ein externer Nachfolger die Geschäftsführung der Bereuter Bau AG. Bei der Bereuter Baugrubentechnik AG übernimmt mit Reto Müller der bisherige Stellvertreter Thomanns die Verantwortung. Dasselbe bei der Bereuter AG, wo Ueli Wiesmann in Pension geht und mit Jens Neidhart der bisherige Stellvertreter die Geschäftsführung übernimmt. Neidhart führt zugleich die neue Bereuter Bodenaufwertung AG, in welche die jüngst übernommene Egli Rekultivierung GmbH umfirmiert wurde. Die Geschäftsführung der Baur & Cie AG übernimmt Ivo Müller, der das Unternehmen seit April 2020 interimistisch leitete.

Die Bereuter-Gruppe deckt mit ihren Sparten und Untergruppen praktisch das ganze Bauspektrum ab. Nebst Projektentwicklung, Projekt­management und Projekt-Engineering verfügt die Gruppe zugleich über die Fähigkeit der Inhouse-Realisierung. Damit bietet die Gruppe ihren Kunden eine einzigartige Leistungsfähigkeit über alle Bauphasen hinweg. Die dokumentierten Wurzeln des familiengeführten Traditions­unternehmens reichen zurück bis ins Jahr 1671, als Vorfahre Jakob Bereuter von der Gemeinde Unterillnau einen Baumeisterauftrag für den Neubau der Landschreiberei Kyburg erhielt. 2021 feiert das Unternehmen deshalb das 350-Jahr-Jubiläum.

Gesellschafterwechsel bei alkus

Julian Dingler (34 aus Altensteig) hat Ende 2020 alle Geschäfts­anteile von sämtlichen alkus-Gesellschaften übernommen. Die alkus Gruppe blickte 2020 auf ihr 20-jähriges Bestehen zurück. Die Übernahme durch Julian Dingler fand im Zuge der langfristigen Ausrichtung des Unternehmens statt. 

 

Julian Dingler und Herr Guido Wille-Minicus bei der Übergabe der Geschäftsanteile.

 

alkus hat sich im Laufe seines zwanzig­jährigen Bestehens zum internationalen Marktführer für Vollkunststoff­platten in der Schalungs­industrie mit eigener vollautomatisierter Produktion entwickelt. Die alkus® wird als Schalungsplatte in Bauindustrie und -gewerbe eingesetzt. Sie überzeugt als wirtschaftliche und praktische Alternative zu Holz und lässt sich stoffschlüssig reparieren und zu Grossflächenplatten fugenlos verschweissen. Nicht selten hält die alkus-Vollkunststoffplatte länger als der Schalungsrahmen selbst. Sie wird für jedes gängige Wand- und Deckensystem einbaufertig konfektioniert geliefert und passt somit in alle Rahmensysteme.

Im strategischen Fokus des Kunststoff­spezialisten steht die Gewinnung weiterer Schalungshersteller als alkus-Partner weltweit und der Ausbau der Vertriebsaktivitäten in den DACH-Staaten. Julian Dingler selbst bringt sich in die deutsche Entwicklungs­gesellschaft ein, die neben der Erschliessung anderer Anwendungs­bereiche auch auf die kontinuierliche Erweiterung des Bestandsportfolios abzielt.

Im Zuge der Übernahme ist Herr Guido Wille-Minicus zum Jahresende 2020 aus dem Verwaltungsrat der alkus AG ausgeschieden. Auf ihn folgt Dr. Alexander Stöckli.

Michael Tschenett (Geschäftsführer der alkus AG) sieht in der Übernahme die langfristige Ausrichtung der alkus Gruppe gestärkt, zumal sich für Kunden und Partner an der Zusammen­arbeit nichts verändern wird.

alkus.com

Aktueller Stand am Albula

Die Realisierung des 5860 Meter langen Albulatunnels zwischen Preda und Spinas befindet sich in der siebten Bausaison. Kurz nach Aufnahme des vollen Baubetriebes 2020 führte die ausserordentliche Lage rund um das Coronavirus jedoch zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Baubetriebes bei den Tunnelbauern. Das Personal und die Arbeitsstellen wurden reduziert.

Der Innenausbau des neuen Albulatunnels ist in vollem Gange. Aktuell aber ist Winterpause angesagt.
Der Innenausbau des neuen Albulatunnels ist in vollem Gange. Aktuell aber ist Winterpause angesagt.

Unter Berücksichtigung der neuen Situation und der notwendigen Hygiene- massnahmen konnte über Tag trotz «Krise» termingerecht mit dem Ersatz der maroden Wegunterführung in Spinas begonnen werden. Im Tunnel erfolgt der Ausbau der Gewölbeverkleidung in zweischaliger Bauweise. Auf die eingebaute Tunnelsiche- rung aus Ankern, Gitterträgern und Spritzbeton wird eine vollflächige Drainage- und Abdichtungsschicht verlegt. Die Ortbeton-Innenschale wird so vor Schäden durch Wasserzutritte und Eisbildung geschützt und die Voraussetzung für ein dauerhaftes Tunnelbauwerk geschaffen. Der Innenausbau erfolgt in Etappen von 10 Metern. Per Ende Mai 2020 sind 460 Meter Tunnelverkleidung erstellt.

Nach der Winterpause 2019/20 wurde der Baubetrieb am 2. März 2020 wieder aufgenommen.

Die neue Wegunterführung zum «Märliweg» in Spinas im September 2020.
Die neue Wegunterführung zum «Märliweg» in Spinas im September 2020.

Preda als Hauptumschlagplatz

Die Ver- und Entsorgung für den Tunnel- bau ist aktuell auf das Installationsgelän- de Preda fokussiert: Installation, Logistik, Betonproduktion, Kieswerk. Der Tunnel- rohbau Phase «Verkleidung/Innenaus- bau» erfolgt in mehreren Schritten: Abdichtung, Sohlgewölbe, Innenverklei- dung, Bankette.

Die Herstellung von Gesteinskörnungen für Beton und Gleisschotter erfolgt nach Bedarf in Preda. Der Abtransport der Rohstoffe erfolgt auf der Schiene und wird bis Sommer 2020 fortgesetzt. Danach verbleibt das Gestein zur Deckung des Eigenbedarfs in Las Piazzettas. Geländemodellierung und Rekultivierung werden zeitnah unter Aufsicht der Umweltbaubegleitung umgesetzt.

Gewölbeschalung für die Tunnelverkleidung.
Gewölbeschalung für die Tunnelverkleidung.

Neue Unterführung in Spinas

Beim Umbau des Bahnhofs Preda wurde 2020 die erste Bauetappe termingerecht realisiert. Ebenfalls wurden das Bahnhofgebäude und das Ventilatorenhaus aus der Gründerzeit gemäss dem Anspruch des Unesco- Welterbes erneuert.

Im Bahnhofareal Spinas konnte 2020 die Wegunterführung Spinas komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die realisierte Profilver- grösserung ermöglicht die Durchfahrt für verschiedene Nutzfahrzeuge.

Die verschiedenen Bohrkernproben der Gesteinsschichten des Albulamassivs.
Die verschiedenen Bohrkernproben der Gesteinsschichten des Albulamassivs.

Baupause und Bauprogramm 2021

Der Baubetrieb wurde per Mitte Dezem- ber 2020 eingestellt und wird im März 2021 wieder starten. In der Winterpause werden die notwendigen Unterhalts-arbeiten an Installationen und Geräten ausgeführt. Die touristischen Angebote in der Region werden aufgrund des ruhigen Betriebes der Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt.

Der eindrückliche Installationsplatz beim Bahnhof Preda.
Der eindrückliche Installationsplatz beim Bahnhof Preda.

Im neuen Jahr wartet ein dichtes Bauprogramm. Der Innenausbau des Tunnels mit Sohle, Banketten und Querverbindungen erfolgt weiterhin vom Installationsgelände Preda in Richtung Spinas. Am Bahnhof Preda wird die zweite Etappe des Bahnhof- umbaus mit Verbreiterung der Brücke über den Zavrettabach und der Gleisbau in Richtung Bergün realisiert. In Spinas bleibt es, mit Ausnahme des notwendigen Materialumschlags zur Räumung der Sohle, ruhig. ■

Umhüllung der Autobahn

Bis jetzt hat mitten durch Schwamendingen eine der verkehrsreichsten Strassen der Schweiz geführt. Jetzt sind die Arbeiten an der Einhausung Schwamendingen in vollem Gange. Sie wird dereinst die von der Auto-bahn verursachten Beeinträchtigungen wesentlich minimieren.

Die Erstellung der Mittelwand ist praktisch vollständig abgeschlossen. Nun folgen die Aussen- wände und die Decke.
Die Erstellung der Mittelwand ist praktisch vollständig abgeschlossen. Nun folgen die Aussen-wände und die Decke.

Das Stadtzürcher Quartier Schwamen-dingen litt viele Jahre am Durchgangsver-kehr. Das Quartier wird von der Autobahn zweigeteilt. Der Lärm der Autobahn überschritt die Grenzwerte Tag und Nacht. Die Abgase der Fahrzeuge belasteten die Luft. Die Lebensqualität entlang des Abschnitts zwischen der Verzweigung Aubrugg und dem Schön-eichtunnel war stark beeinträchtigt. Gemeinsam realisieren das Bundesamt für Strassen sowie Kanton und Stadt Zürich die Einhausung Schwamendingen. Der Tagbautunnel wird die heutige Situation nachhaltig verbessern und verhilft Schwamendingen zu neuer Wohn-und Lebensqualität .

Die Einhausung ist in erster Linie ein umweltwirksames Projekt. Sie minimiert die von der Autobahn verursachten Beeinträchtigungen, konkret: Lärm und Abgase. Das Verkehrsregime ändert sich – mit Ausnahme der Schliessung der Einfahrt Aubrugg – weder auf der Autobahn noch im Quartier.

Erneuert wird auch der Schöneichtunnel. Er erhält ein neues Portal «Tierspital». Ebenso werden die Decken und Wände instand gesetzt.
Erneuert wird auch der Schöneichtunnel. Er erhält ein neues Portal «Tierspital». Ebenso werden die Decken und Wände instand gesetzt.

Anschluss an den bestehenden Schöneichtunnel

Die Einhausung erstreckt sich zwischen dem Autobahnkreuz Zürich-Ost und dem Schöneichtunnel auf einer Länge von 940 Meter. Sie umhüllt auf diesem Abschnitt die Autobahn mit einem im Tagbauverfahren erstellten Tunnel. Die Einhausung schliesst in Richtung Stadtzentrum direkt an den bestehenden Schöneichtunnel an. Sie verlängert diesen damit auf insgesamt 1,7 Kilometer. Die halboffene, durchlässige Tunnelde-cke beim Waldgarten wird geschlossen sowie beim Portal Tiergarten ein Lüf-tungsbauwerk mit Abluftkamin gebaut. Der bisherige Schöneichtunnel wird lüftungs-und sicherheitstechnisch aufgerüstet sowie auf den neusten Stand gebracht. Zudem wird auch die Betriebs-und Sicherheitsausrüstung des Tunnels Milchbuck teilsaniert. Die Teilsanierung umfasst insbesondere Energieversor-gung, Beleuchtung, Lüftung, Signalisa-tion, Überwachungsanlagen sowie Kommunikation/Leittechnik.

«Belebtes» Tunneldach

Auf dem Dach der Einhausung entsteht mit dem Ueberlandpark ein durchgehen-der Grün-und Freiraum für die Quartier-bevölkerung. Entlang der Einhausung wird beidseitig je ein öffentlicher Weg angelegt, der die Zugänglichkeit zum Park zu Fuss und mit dem Fahrrad erleichtert. Von ihnen gehen Rampen, Treppen und Lifte aus, mit denen der Freiraum auf der Einhausungsdecke erreicht werden kann.

Die Wege werden so ausgebaut, dass sie auch von Unterhalts-und Rettungsfahr-zeugen befahren werden können. Zudem erleichtern die Wege den Unterhalt der auf Ebene der Stadtstrassen verlegten Werkleitungen und der begrünten Einhausungswände.

Seit Dezember läuft die vierte Bauphase. Sie umfasst den Bau der Aussenwand sowie der Decke auf Seite Oerlikon.
Seit Dezember läuft die vierte Bauphase. Sie umfasst den Bau der Aussenwand sowie der Decke auf Seite Oerlikon.

Komplexe Baulogistik

Der Bau der Einhausung ist komplex und bringt vielschichtige Herausforderungen mit sich. So hat sich der Baugrund als sehr setzungsempfindlich herausgestellt. Deshalb müssen Pfähle tief in den Untergrund gebohrt werden, um das Gewicht der Einhausung zu tragen. Über dem Tramtunnel und der Tramstation sind spezielle Querträger zu erstellen, welche die Last der Einhausung ableiten. Dafür braucht es seitlich mehr Platz als die heu-tige Autobahn. 19 Gebäude werden deshalb wegen der Einhausung teilweise oder ganz rückgebaut.

Aufgrund der Grösse und Komplexität des Projekts benötigt die Baustelle eine aufwendige Logistik. Der Bedarf an Installations-, Bewegungs-, Logistik-und Rettungsflächen mitten im Wohnquartier ist zeitlich und örtlich sehr hoch. Aus diesem Grund müssen zahlreiche freie Flächen im Quartier temporär genutzt werden.

Instandsetzung Schöneichtunnel

Im Schöneichtunnel werden in der Tun-nelröhre in Richtung Zürich die Decken und Wände instand gesetzt. Danach erfolgt die flächendeckende Montage von Brandschutzplatten. Für die Ereignis-lüftung wird zudem die Tunneldecke an verschiedenen Stellen geöffnet. Durch die Öffnungen können im Falle eines Ereignisses auftretende Rauchgase im Tunnel abgesaugt werden.

Die Rohbauarbeiten für das Lüftungs-bauwerk Tierspital sowie für die Ereignis-lüftung Schwamendingenstrasse sind abgeschlossen. In beiden Bauwerken beginnen die Installationen für die Betriebs-und Sicherheitsausrüstung. Im Bereich der Ereignislüftung werden zudem die Umgebung und die Strassen wiederhergestellt. Bei der Einfahrt Waldgarten wird die Betriebs-und Sicherheitsausrüstung montiert. Die Einfahrt Waldgarten wird voraussichtlich Mitte Juni 2021 wieder dem Verkehr übergeben.

Die Aussenwand ist im Entstehen

Im Bereich der Zentrale Schörli beim Portal des Schöneichtunnels entstehen aktuell auf Seite Oerlikon Elemente der Aussenwand. Von Aubrugg her werden Bohrpfähle und Pfahlbankette sowie ebenfalls Elemente der Aussenwand erstellt. Zudem wird in diesem Bereich zeitgleich auch die Decke gebaut. Im Bereich Aubrugg wurden bis Mitte Dezember 2020 alle Elemente der Mittelwand fertig erstellt. In der Auto-bahnmitte liefen die Arbeiten an der Mittelwand wie geplant weiter. Im Bereich Schörli entsteht die nichttragende Mittelwand über dem Tramtunnel, inklusive einer Rohranlage für die Betriebs-und Sicherheitsausrüstung, sowie die Tunnelentwässerung. Bis auf wenige Meter beim Portal Schörli des Schöneichtunnels sind damit die Arbeiten an der Mittelwand der Einhausung abgeschlossen.

Die Fahrbahn der Autobahn oberhalb der Unterführung Saatlenstrasse wird abgebrochen. Die Arbeiten erfolgen konventionell mittels Abbruchzangen. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten wird die Fahrbahn der Autobahn neu erstellt. ■

Langzeitversuch an Betonträger: 50 Jahre alt und so gut wie neu

Bereits seit 1970 läuft an der Empa in Dübendorf ein weltweit einzigartiger Versuch, bei dem das Langzeitverhalten von verklebten Stahlbewehrungen an einem Betonträger unter-sucht wird. Untersuchungen wie diese haben dazu beigetra-gen, dass die Klebebewehrung als Verstärkungsmethode heute Stand der Technik ist und die Ingenieure Vertrauen in diese Bauweise haben.

Die Empa-Ingenieure Christoph Czaderski (rechts) und Robert Widmann vermessen den Betonträger 50 Jahre nach Beginn des Versuchs.
Die Empa-Ingenieure Christoph Czaderski (rechts) und Robert Widmann vermessen den Betonträger 50 Jahre nach Beginn des Versuchs.

Seit einem halben Jahrhundert läuft im grössten Prüflabor der Empa am Stand-ort Dübendorf ein Dauerexperiment. Dabei handelt es sich um einen 1970 hergestellten Stahlbetonträger, der mit einer auf seiner Unterseite aufgeklebten Stahllamelle zusätzlich verstärkt worden war und seitdem einer permanenten Belastung von etwas mehr als sechs Tonnen ausgesetzt ist.

«Nach 50 Jahren unter 87 Prozent der mittleren Bruchlast zeigt die Epoxidharz-Verklebung keine Schwächen. Somit haben geklebte Stahllamellenbewehrungen den Langzeit-test bestanden», sagt der Ingenieur Christoph Czaderski, der den Versuch in den letzten Jahren betreut hat.

Der Träger ist eines von ursprünglich sechs identischen Exemplaren, die alle unterschiedlichen Tests unterzogen wurden. Den fünf «Brüdern» und «Schwestern» war allerdings kein so langes Leben beschieden. Sie fielen recht erfolgreichen statischen Bruch-und dynamischen Ermüdungsversuchen zum Opfer, bei denen ihre Belastungs-grenze überschritten wurde. Ziel der Tests war es, herauszufinden, wie gut sich Epoxidharz als Kleber zur Befesti-gung einer Stahllamelle an einem Betonträger bewährt. Beim Langzeitver-such zeigen sich nach 50 Jahren gemäss Czaderski in der Klebefuge «praktisch keine Verschiebungen».

Nachträglich verstärken statt neu bauen

Hintergrund dieser Arbeiten war, dass Ende der 1960er-Jahre bei einem neuen Industriebau in Kreuzlingen an diversen Sheddach-Fertigelementen aus Stahl-beton ungewöhnliche Rissbildungen auftraten. Diese wurden von einem Maler beim Streichen entdeckt. Zur Behe-bung des Schadens wurden die Elemente durch das Aufkleben von dünnen Stahllamellen nachträglich verstärkt. Diese Technik war damals allerdings erst in Ansätzen bekannt, Erfahrungen damit – vor allem über die Langzeitstabili-tät – fehlten. Die damalige Abteilung «Massivbau» der Empa unternahm daher verschiedene Tests mit statischen Belastungen bis zum Bruch, einem dynamischen Ermüdungsversuch und Langzeituntersuchungen. Der Langzeit-versuch sollte bei einer dafür überdimen-sionierten Belastung ursprünglich eigentlich nur wenige Monate dauern.

Instrumente zur Messung der Durchbiegung.
Instrumente zur Messung der Durchbiegung.

Und er trägt immer noch

Heute, 50 Jahre nach dem Start der Untersuchung, befindet sich der Träger noch immer in der Prüfhalle der Empa in Dübendorf. Die beteiligten Ingenieure befürchteten, als sie den Versuch starteten, dass sich die Verstärkungswir-kung des aufgeklebten Stahls durch das Kriechen in der Klebefuge mit der Zeit verringern könnte. Eine Befürchtung, die sich nicht bewahrheitet hat. In der Klebefuge haben bis heute keine wesentlichen Verschiebungen stattgefun-den, ein «wirklich erstaunliches und ausgesprochen bedeutsames Ergebnis», meint Christoph Czaderski. «Das ‹Bauwerk Schweiz› ist heute mehr oder weniger gebaut. Wegen Alterung und höheren Anforderungen muss dieses aber laufend instand gehalten oder sogar verstärkt werden, da Abbruch und Neubauten zu teuer wären und sehr viel mehr CO2 produzieren würden.» Deshalb sei die Entwicklung einfacher und günstiger Verstärkungsmethoden enorm wichtig für Gesellschaft, Wirtschaft und vor allem für die Eigentümer der Bauwerke.

Instrumente zur Messung der Durchbiegung.
Instrumente zur Messung der Durchbiegung.

Die Empa-Abteilung «Ingenieur-Struktu-ren» entwickelt und erforscht daher schon seit vielen Jahren neue, einfache und günstige Verstärkungsmethoden mit modernen Materialien wie Epoxidharzen, kohlefaserverstärkten Kunststoffen und Formgedächtnislegierungen. Der Langzeitversuch an den mit aufgeklebten Stahllamellen verstärkten Stahlbetontei-len ist ein typisches Beispiel dafür. Die an der Empa durchgeführten Studien und der weltweit einzigartige Langzeitversuch an mit Epoxidharz-Kleber befestigten Stahllamellen haben dazu beigetragen, dass die Klebebewehrung als Verstär-kungsmethode heute Stand der Technik ist und die Ingenieure Vertrauen in diese Bauweise haben. ■

Spektakulärer Umbau des Schlotterbeck-Areals in Zürich

Die ehemalige Garage Schlotterbeck entstand 1951 als Verkaufsraum und Werkstatt für Personenwagen nach einem Entwurf von Suter+Suter. Im Zuge des jüngsten Umbaus wurde das gesamte Areal weitergebaut und umgenutzt.

Noch bis 2011 diente das Gebäude dem Unternehmen Citroën für den Garagenbetrieb. Der ursprüngliche Bau auf dem Schlotterbeck-Areal bestand zunächst aus einem vorgeschobenen Ausstellungs- und Verkaufsraum, einem Turm mit – als Doppelhelix angelegten – Zufahrtsrampen und einem längsrechteckigen Werkstatthallenbau mit Pilzstützen. Die Werkstatthalle war über die Jahre bereits mehrfach erweitert und erhöht worden. Der jüngste Umbau nun bedeutete eine radikale Transformation: Auf dem Areal entstanden neben 2150 Quadratmetern Gewerberäumen auch 104 Wohnungen. Die Umnutzung bedeutete für Architekten und Bauingenieure eine spezielle Herausforderung. Da das Gebäude-Ensemble in wesentlichen Teilen unter Denkmalschutz steht, hatte sich der Umbau am Bestand zu orientieren. Gelöst wurde die Aufgabe mit verschiedenen Aufstockungen, die allerdings weitreichende Eingriffe in die Tragstruktur notwendig machten.

Legendärer Turm auf 40 Meter erhöht

Der Rundbau mit den Zufahrtsrampen wurde mit einem zylindrischen Turm auf eine Höhe von 40 Metern aufgestockt. Die ursprünglich für Autos bestimmte Rampe wird heute als befahrbare Abstellhalle für Velos genutzt. Im oberen Bereich sind mittels Holzpodesten Räume mit ebenen Böden ausgeschieden. Die Last des neuen Gebäudeteils wird auf eine besondere Weise abgetragen: Der Erschliessungskern des neuen Hochhauses steht als Stütze im leeren Zentrum der Doppelhelix. Auf der Höhe des heutigen Rampendachs kragt der neue Stockwerkblock pilzförmig heraus. Das Ergebnis sind stützenfreie Wohnungen mit einer gebogenen Panoramafassade.

Auch das Werkstattgebäude wurde durchgängig um ein Stockwerk sowie an der Südseite um weitere drei Etagen aufgestockt. Da das Ursprungsgebäude 35 Meter tief ist und unterschiedliche Etagenhöhen besitzt, entwickelten die Architekten verschiedene Wohnungstypen: Lofts mit vier Meter hohen Räumen sowie Maisonette- und Atriumwohnungen. Das Erdgeschoss der Werkhalle sowie der ehemalige Ausstellungsraum im Rampengebäude werden wieder gewerblich genutzt. Regelrecht verzahnt wurde dafür die neue mit der alten Bausubstanz, indem die erhöhten Lasten in die verstärkten Fundamente eingebracht wurden. Das bestehende Tragwerk wurde dabei sorgfältig inszeniert. In beinahe jeder der Wohnungen blieb eine der besonderen Pilzstützen sichtbar.

Verbindendes Element

Als wesentliches und verbindendes Element im Projekt von Giuliani Hönger Architekten ist die Fenstergestaltung auszumachen. Die Fenster des obersten Geschosses des Rundturms nehmen Bezug auf das Oberlichtband, das ursprünglich den Rampenturm abschloss. Ausgebildet wurden sie wie die übrigen Fenster des Turms mit dem hochwärmegedämmten Aluminium-Blockfenster des Modells AWS 75 BS HI von Schüco. Im Bereich von Balkonnischen wurden diese durch ASS 70 HI Hebeschieber ergänzt, die grosse Öffnungsweiten bei ausgeprägtem Bedienkomfort erlauben. Sie überzeugen zudem mit einer hohen Schlagregendichtheit und herausragendem Schallschutz. Im Bereich des Turmsockels wurde eine Zwischenverglasung eingesetzt. Hier sorgt das Fassadensystem VISS TVS 60 aus Stahl für schlanke Ansichtsbreiten und ein Höchstmass an Glasfläche.

Die Fassaden der hinteren Aufstockung sowie das Fensterband der aufgestockten Werkhalle sind optisch nach dem gleichen Prinzip gestaltet wie der Rundturm. Die alte Fassade – ein feingliedriges, ehedem mit Glas ausgefachtes Betongitter – gehört zu den geschützten Elementen. Bei den bestehenden Gebäudeteilen wurde daher eine Betonsanierung vorgenommen und eine Innendämmung angebracht. Diese erfolgte, indem man eine Art Haus-in-Haus Konstruktion erstellte. An den Stirnseiten wurden auf der Innenseite neue Wände hochgezogen. Die Gläser der ursprünglichen Fensterfronten an den Längsseiten wurden herausgelöst und hinter der bestehenden Fassade eine zweite, die Fenstergläser enthaltende Wandschicht eingebaut. Fenster und Flügeltüren bestehen aus einbrennlackierten Metallprofilen mit dreifacher Isolierverglasung. Die höchstwärmegedämmten Schüco Türen und Fenster ADS und AWS 75 SI (Super Insulation) bieten in diesem Umfeld eine ideale Lösung. Auch die Haustüren sind als Metallkonstruktion gefertigt. Ihr zeitlos ästhetisches Design fügt sich nahtlos in die bestehende Architektur ein.  Für die Südfassade wurden im Zuge der Umnutzung grosszügige Öffnungen geplant. Da die bestehenden Bauteile bereits ausgeprägte Korrosionsschäden aufwiesen, wurde die Fassade hier rückgebaut und durch eine rahmenartige Betonkonstruktion ersetzt. Die heutige Fassade besteht aus Glasfaserbeton, der mit Weisszement eingefärbt wurde. Mit dieser neuen Materialisierung kann das Schlotterbeck-Areal heute dem Denkmalschutz ebenso Rechnung tragen wie der Anforderung an energiesparendes Bauen.

www.jansen.com

Arbeitsrechtliche Fragen in Zeiten von COVID-19

Die COVID-19-Krise wird die Unter-nehmen in der Schweiz noch eine Weile beschäftigen. Gerade jetzt, wo der Winter vor der Tür steht, die Fallzahlen hoch sind und immer neue behördliche Anordnungen und Empfehlungen erlassen wer-den, ist die Unsicherheit gross. Um Arbeitgebern einen Überblick über die derzeitige Rechtslage zu verschaffen, sollen nachstehend einige der wichtigsten arbeitsrecht-lichen Fragen summarisch behan-delt werden.

Arbeitsrechtliche Fragen in Zeiten von COVID 19

Haben Arbeitnehmende Anspruch auf Lohn, wenn sie nach ihren Ferien in Quarantäne müssen?

Die Risiken im Zusammenhang mit Ferienreisen zu Corona-Krisenzeiten und deren Folgen haben die Arbeitnehmen-den in der Regel selbst zu tragen. Wenn also Arbeitnehmende während der Ferien in Quarantäne müssen und deshalb nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren können oder nach ihrer Rückkehr aus den Ferien aufgrund ärztlicher oder behördlicher Anweisungen in Quarantäne müssen, haben sie für die Zeit, in der sie nicht arbeiten, grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsverhinderung selbstverschuldet ist, wovon wohl immer dann auszugehen ist, wenn das Ferienziel bereits vor der Abreise auf der Liste der Risikogebiete 10 | Branche Arbeitsrecht aufgeführt ist. Namhafte Autoren vertreten indes die Auffassung, dass Arbeitnehmern ein Anspruch auf Lohn-fortzahlung zukommt, wenn das Reise-ziel zum Zeitpunkt der Abreise kein Risikogebiet war.

Anders verhält es sich, wenn die Arbeit-nehmenden trotz Quarantäne im Home-office arbeiten können. Wer seine Arbeit von zu Hause aus erledigen kann (Homeoffice), erhält ganz normal seinen Lohn.

Zu erwähnen ist weiter, dass bei ärztli-cher und/oder behördlicher Anordnung der Quarantäne grundsätzlich ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzent-schädigung besteht, wenn aufgrund dieser Massnahmen unverschuldet die Arbeitstätigkeit unterbrochen werden muss. Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 80 Prozent des durch-schnittlichen Erwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde. Sie wird als Taggeld ausgerichtet und ist subsidiär zu sämtlichen anderen Sozialversicherungs-leistungen, für welche eine Anspruchs-berechtigung besteht, sowie allfälligen Versicherungsleistungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz und zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Erkrankt ein Arbeitnehmer (unverschul-det) und muss sich deshalb in Isolation begeben, so besteht eine Lohnfortzah-lungspflicht des Arbeitgebers. Nicht ausgeschlossen und im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine risikoreiche Reise oder risikoreiche Kontakte ein Verschul-den des Arbeitnehmers an seiner Erkrankung begründen können, welches die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeit-gebers aushebeln würde. Die Lohnfort-zahlungspflicht erlischt ebenfalls, wenn ein Arbeitnehmer sich freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies behördlich angeordnet worden oder durch den Arbeitgeber gewünscht worden wäre. Wenn ein Arbeitgeber seinerseits seinen Arbeitnehmer freiwillig in Quarantäne versetzt, ohne dass diese behördlich oder ärztlich angeordnet worden wäre, so bleibt er lohnfortzah-lungspflichtig.

Darf der Arbeitgeber Weisungen für die Dauer der Ferien seiner Angestellten erlassen?

Dem Arbeitgeber kommt nur, aber immerhin, eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitszeit zu. Er kann seinen Arbeitnehmenden Anweisungen geben, was sie während ihrer Arbeitszeit tun sollen und was sie nicht tun dürfen. Das Weisungsrecht erstreckt sich aber grundsätzlich nicht auf die Freizeit der Arbeitnehmenden. Das heisst, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht vorschreiben, wie sie sich in den Ferien zu verhalten haben. Andererseits haben Arbeitnehmende eine Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitge-ber und müssen deshalb dafür sorgen, dass sie ihre Arbeitsfähigkeit erhalten und nach Möglichkeit gesund bleiben – auch in den Ferien.

Arbeitgebern wird deshalb in der aktuel-len Ausnahmesituation geraten, auch für die Freizeit und die Ferien Empfehlungen auszusprechen. Denn das Verhalten in Freizeit und Ferien kann direkte Auswir-kungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. Zulässig ist beispielsweise das Abraten von Reisen in Gebiete mit einer höheren Ansteckungsrate oder in Gebiete, in die zu reisen der Bund abrät. Sodann ist der Hinweis auf die Quarantäne für Einrei-sende aus Risikoländern empfehlenswert. Der Arbeitgeber darf verlangen, dass ihn Arbeitnehmende über ihre Reisen in Gebiete mit einem erhöhten Anste-ckungsrisiko oder über Kontakt mit infizierten Personen informieren. Schliesslich darf der Arbeitgeber grundsätzlich auch anordnen, dass sich Arbeitnehmende nach Reisen in Risiko-gebiete in Quarantäne begeben oder sich einem COVID-19-Test unterziehen müssen, bevor sie wieder zur Arbeit kommen dürfen – falls sie dies nicht ohnehin aufgrund von behördlichen Anordnungen tun müssen.

Darf der Arbeitgeber kurzfristig Ferien und/oder Überstundenkompensation anordnen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt der Ferien seiner Arbeitnehmenden zu bestimmen. Er darf also Ferien anordnen, hat dabei aber auf die Interessen der Arbeitnehmenden Rücksicht zu nehmen und in der Regel eine angemessene Ankündigungsfrist zu beachten. Unter normalen Umständen gilt (als Richtgrösse) eine Ankündigungs-frist von etwa drei Monaten als angemes-sen. In der aktuellen Krisensituation kann diese Ankündigungsfrist indes verkürzt werden; der Arbeitgeber gewinnt damit etwas Flexibilität. Vor einer Ferienanord-nung durch den Arbeitgeber aus dem Ferienguthaben des laufenden Jahres wird jedoch die Anordnung zur Kompen-sation von Überstunden und zum Bezug von Ferienguthaben aus Vorjahren empfohlen.

Arbeitsrechtliche Fragen in Zeiten von COVID 19

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in COVID-19-Zeiten

Jeder Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden (insbesondere von Risikogruppen) zu schützen und zu diesem Zweck ange-messenen Massnahmen zu treffen. Konkret hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmenden anzuweisen, Hygiene-massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung zu beachten – dazu gehören u.a. regelmässiges Händewaschen, Niesen/Husten in die Armbeuge, kein Händeschütteln und ausreichendes Abstandhalten. Zudem hat der Arbeit-geber dafür zu sorgen, dass Geschäfts-reisen und Sitzungen (intern und mit Kunden) weitgehend eingeschränkt und stattdessen telefonisch oder digital bzw. virtuell abgehalten werden. Kann der empfohlene Abstand zu anderen Mit-arbeitenden oder Kunden nicht eingehal-ten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, techni-sche Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüs-tung) zu treffen: Das bedeutet nament-lich das Ermöglichen von Homeoffice, räumliche Trennung der Arbeitnehmen-den, getrennte Teams oder das Tragen von Masken. Aufgrund seiner Fürsorge-pflicht – aber auch zur Vermeidung allfälliger Haftungsansprüche von Kunden – kann der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden verlangen, dass sie sich bei Verdacht auf COVID-19 testen lassen müssen. Bei konkretem Infektionsverdacht müssen betroffene Arbeitnehmende zum Schutz der übrigen Mitarbeitenden ins Homeoffice ver-setzt oder von der Arbeit freigestellt werden.

Schliesslich sei der guten Ordnung halber angemerkt, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmenden verpflichten kann, ihn umgehend zu informieren, wenn jemand mit einer infizierten Person in Kontakt gewesen sein könnte. Aber selbst ohne entsprechende Anweisung des Arbeitgebers sind Arbeitnehmende aufgrund ihrer Treuepflicht zu einer solchen Meldung verpflichtet. ■

„Die Schweiz braucht einen raschen und massiven Photovoltaik-Ausbau“

Die kürzlich veröffentlichten Energieperspektiven 2050+ im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) bestätigt: Für den Ersatz von Erdöl, Gas und Atomkraft braucht es einen raschen und massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.

 

Dies fordert auch Swissolar, der schweizerische Fachverband für Solarenergie. Konkret soll die installierte Leistung in den nächsten 30 Jahren gegenüber heute um den Faktor 13 gesteigert werden. Der Bericht zeigt klar auf, dass dies nur mit verbesserten Rahmenbedingungen gelingen kann. Die Politik muss deshalb sehr rasch Entscheide fällen, um stärkere Investitionsanreize zu schaffen. Die aktuellen Preise am Strommarkt und der Goodwill einzelner Investoren genügen nicht, um den Zubau im nötigen Tempo auf die erforderliche Grösse zu steigern. Im Kurzbericht des Bundesrates wurden die Energieperspektiven 2050+ veröffentlicht. Er zeigt auf, wie die Schweiz den Ausstieg aus den fossilen Energien und der Atomkraft bewältigen kann, ohne ihre Abhängigkeit von Stromimporten zu erhöhen. Swissolar lobbyiert schon seit längerem in diese Richtung: Solarenergie soll zur tragenden Säule unserer Energieversorgung werden, ergänzend zur bestehenden Wasserkraft. Im Bericht heisst es dazu: «Der Zubau erneuerbarer Stromproduktion mit hohen Anteilen an Photovoltaik muss rasch und in einem Ausmass erfolgen, welches deutlich über das heutige Niveau hinausgeht.»

Solarstrom soll 40% des jährlichen Bedarfs liefern

Konkret wird im Szenario ZERO Basis von einer installierten Leistung von 37.5 Gigawatt Photovoltaik im Jahr 2050 ausgegangen, was einer Steigerung um den Faktor 13 gegenüber heute entspricht. Sie würde dann jährlich rund 34 Terawattstunden (TWh) Strom liefern, rund 40 Prozent des gesamten Verbrauchs inkl. Speicherpumpen[1]. Auch im Winterhalbjahr würde Solarstrom 32 Prozent des Bedarfs liefern. Der Wert von 34 TWh liegt unter jenem des Szenarios von Swissolar, basierend auf dem Buch «Sonne für den Klimaschutz» von Nationalrat Roger Nordmann, das von einer Solarstrom-Jahresproduktion von 45 TWh (50 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung) im Jahr 2050 ausgeht. Gründe für den Unterschied liegen in den aus unserer Sicht eher optimistischen Annahmen der Energieperspektiven für den Windenergie- und Wasserkraft-Ausbau (je rund 4 TWh) sowie in der stärkeren Ausschöpfung des Potenzials bei der Energieeffizienz.

Mit den heutigen politischen Rahmenbedingungen wird der nötige Solarausbau nicht erreicht

Unabhängig von dieser Differenz ist klar, dass der Ausbau der Photovoltaik rasch beschleunigt werden muss. Gemäss den Energieperspektiven muss ab 2025 jährlich über 1000 MW installiert werden – im laufenden Jahr sind es rund 400 MW. Der Bericht sagt klar, dass das Ziel unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht erreichbar ist. Es braucht deshalb, nach Ansicht des Bundesrates, dringend neue Förderinstrumente, um insbesondere für den Bau grosser Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch Anreize zu schaffen. Mit der geplanten Revision des Energiegesetzes sowie mit der parlamentarischen Initiative zur Förderung grosser Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ist dies vorgesehen.

Spitzenschwinger und angehender Bauingenieur

Insgesamt 42 Kränze: zwei Eidgenössische, sieben Teilverbandkränze, acht Bergkränze, 25 Kantonalkränze. Und ein Studium Fachrichtung Bauingenieur an der Fachhochschu-le Graubünden: Die Rede ist von Armon Orlik. «Ich bin mit Leib und Seele Schwinger – und angehender Bauingenieur», sagt der 25-Jährige.

Armon Orlik in Aktion: Das «Bündner Kraftwerk» wusste schon früh, dass es Bauingenieur werden wollte.
Armon Orlik in Aktion: Das «Bündner Kraftwerk» wusste schon früh, dass es Bauingenieur werden wollte.

«Bündner Kraftwerk» wurde Armon Orlik vor nicht allzu langer Zeit von der «Schweizer Illustrierten» genannt. Treffender hätte die Zeitschrift den Spitzenschwinger aus Maienfeld nicht charakterisieren können. Mehrfacher Kranzgewinner, Schwinger des Jahres 2016, Student an der Fachhochschule Graubünden und tatkräftiger Helfer beim Bau der neuen Schwinghalle des Schwingklubs Unterlandquart. Wie bringt man das alles unter einen Hut? «Die Tage sind schon lang, aber es ist alles eine Frage der Organisation», antwortet Armon Orlik gelassen. Er hat zwei Tage pro Woche Schule (er absolviert das Studium in Teilzeit) und trainiert jeden Tag. «Ein grosser Anteil sind natürlich auch das Lernen und die Arbeiten fürs Studium», erklärt er. Im August 2022 sollte er dann sein Studium abgeschlos-sen haben. Als er von seinem Verein vor rund einem Jahr angefragt wurde, ob er als angehen-der Bauingenieur die Statik für die Beton-arbeiten berechnen würde, sagte er zunächst ab. Doch Orlik wäre nicht Orlik, wenn er nicht noch einmal darüber nachgedacht und eine pragmatische Lösung gefunden hätte: «Das Planungs-büro INVIAS AG ist einer meiner Sponso-ren. Ich habe für ein Praktikum angefragt, damit ich das Projekt mithilfe und der unterstützenden Erfahrung der Profis umsetzen kann», sagt Armon Orlik. Jetzt ist er mitten im Projekt und die Halle ist zur Hälfte gebaut.

Physik, Statik und Mathematik haben Orlik schon im Gymnasium interessiert.
Physik, Statik und Mathematik haben Orlik schon im Gymnasium interessiert.

Traumberuf Bauingenieur

Armon Orlik wusste früh, dass er Bauin-genieur werden will: «Schon im Gymna-sium habe ich mich für Physik und Statik sowie Mathematik interessiert. Als Schüler habe ich mein erstes Geld auf dem Bau verdient.» Weil ein Teilzeitstu-dium an der ETH nicht oder kaum möglich ist, hat er sich für die Fachhoch-schule entschieden und kurzerhand ein Praktikum absolviert, um den praktischen Rückstand auf seine Mitstudierenden aufzuholen – notabene neben seiner Karriere als Schwinger.

Bald muss sich Orlik entscheiden, in welche Fachrichtung sein Vertiefungs-studium gehen soll. «Hoch-, Holz-, Massiv-oder Stahlbau», kommt die Antwort wie aus der Pistole geschossen. Wobei es ein Material dem ein Meter neunzig grossen Spitzensportler beson-ders angetan hat: «Holz ist ein wunder-bares Material. Vor allem wenn es aus Graubünden kommt (lacht). Aus Holz kann man hervorragende Gebäude bauen und vieles lässt sich vorfabrizieren. Das macht es auch aus planerischer Sicht besonders interessant.»

«Dienst an der Öffentlichkeit»

Ingenieure arbeiten oft im Hintergrund. Sie stehen seltener im Rampenlicht als beispielsweise Architekten. Genau das will der Building-Award ändern, indem den Ingenieurberufen am Bau und ihren Vertretern eine Plattform und damit Aufmerksamkeit verschafft wird. Die mediale Berichterstattung macht die Berufe, die Möglichkeiten und die Vorbilder bekannt. Armon Orlik hat für die Zurückhaltung vieler Ingenieurinnen und Ingenieure (sich eingeschlossen) eine pragmatische Erklärung: «Vielfach erbringen Ingenieurinnen und Ingenieure einen Dienst an der Öffentlichkeit, z.B. mit dem Bau von erdbebensicheren Häusern oder sicheren Strassen. Im Militär brüstet sich ja auch niemand mit dem Dienst am Vaterland.»

Für 2021 wünscht sich Armon Orlik vor allem viele Schwingfeste. «Ich glaube, dass es nicht zwei Jahre nacheinander keine Schwingfeste geben darf. Jeder Aktivschwinger will und muss sich messen. Ohne Feste leidet die Nachwuchsförde-rung, weil es ohne die Publizität schwie-rig wird, junge Menschen in die Schwing-keller zu bringen. Im schlimmsten Fall müssten die Schwingfeste halt ohne Zuschauer stattfinden. Hauptsache, sie finden statt», ist er überzeugt. ■

Kubrix wird neuer Anbieter von Mauerwerksprodukten in der Schweiz

Die Kubrix AG geht aus den Ziegeleien der Keller Unternehmungen, den Brauchli Ziegeleien und den drei Ziegeleien der FBB-Gruppe hervor und wird per 1. Januar 2021 operativ sein.

Als Familienunternehmen können die Ziegeleien der Keller Unternehmungen, Brauchli Ziegeleien und die FBB-Gruppe auf eine traditionsreiche Geschichte zurückblicken. Zum Erfolg aller drei Unternehmungen hat über viele Jahre das Backsteingeschäft beigetragen. Um heutigen und künftigen Herausforderungen des Mauerwerkmarktes erfolgreich begegnen zu können, rufen die drei Unternehmungen Kubrix ins Leben. «In Kubrix vereinen sich mehr als 160 Jahre Erfahrung in der Entwicklung, der Herstellung und im Vertrieb von keramischen Produkten im Schweizer Mauerwerksmarkt. Wir sind stolz darauf unsere Tradition mit vereinten Kräften fortzuführen und damit das umfassendste einheimische Sortiment an innovativen Mauerwerksprodukten zu bieten», sagt Christian Keller, Mitinhaber der Keller Unternehmungen, der Kubrix als Geschäftsführer operativ leitet.

160 Jahre Erfahrung mit Mauerwerkprodukten

Per 1. Januar 2021 wird die Entwicklung, die Produktion der Backsteine sowie den Vertrieb der Backsteine und Kalksandsteine aller drei Unternehmungen in die neu gegründete Kubrix AG mit Sitz in Pfungen überführt. Die neue Unternehmung wird mit rund 60 spezialisierten Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten tätig der Schweiz tätig sein.

www.kubrix.ch

Coole Sonnenschutzgläser in brillantem Look

Mehr Harmonie an der Fassade ist kaum möglich. Die Pilkington Q-Typen brillieren besonders durch ihr homogenes Erscheinungsbild.

Die Sonnenschutztypen Pilkington Suncool Q 50 und Pilkington Suncool Q 60 überzeugen durch ihre hohe Farbstabilität und geringe Winkelabhängigkeit, hervorragende Neutralität und niedrige Reflexion.

Viel Gestaltungsmöglichkeiten für Fassadenplaner und Architekten

Der grösste Vorteil ist, dass die verschiedenen Produkte im selben Projekt eingesetzt werden können. So kann eine farblich einheitliche Fassade unterschiedlichen technischen Herausforderungen begegnen. Für Architekten und Planer ergeben sich durch diese Eigenschaften ganz besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Die Pilkington Q-Typen sind auch mit anderen Pilkington-Produkten kombinierbar und bieten so erweiterte Funktionalitäten. Bauherren und Architekten können aus einer Fülle von Produkten wählen, um individuelle Lösungen für moderne Gebäude zu finden. Auf diese Weise lässt sich flexibel auf bauliche Anforderungen eingehen und der Komfort für die Nutzer eines Gebäudes maximieren.

Zwei Produktelinien für massgeschneiderten Sonnenschutz

Die Pilkington Q 50- und  Q 60-Serien bieten bei ähnlicher Optik unterschiedliche technische Werte. So können die nach unterschiedlichen Himmelsrichtungen ausgerichteten Fassadenanteile eines Gebäudes mit unterschiedlichen Typen der Sonnenschutzprodukte ausgestattet werden. Dabei bietet das Gebäude als Gesamtheit ein einheitliches Erscheinungsbild. Die Fassade des Verwaltungsgebäudes von Rudolf Hilgenroth GmbH & Co. KG im sauerländischen Sundern zum Beispiel hat neue Isolierglaseinheiten mit Suncool Q 60 erhalten. Insgesamt wurden 250 m² des Sonnenschutzglases verbaut, die Risse Glas GmbH fertigte hierfür die Isolierglaseinheiten. Das Architekturbüro Otte-Nöcker-Planung übernahm die planerische Beratung für das Objekt und wählte die Fassadenplatten Delogcolor Grau der Flachglas Wernberg GmbH für die ergänzende Verkleidung des Gebäudes aus. Die Objektberatung für dieses Projekt übernahm die Flachglas Markenkreis GmbH.

www.pilkington.com

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