Verdacht über Submissionsabreden im Kanton Neuenburg

Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden im Tiefbau. Sie führte Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen durch.

Bei den Verdachtsfällen der Submissionsabsprache geht es um Auftrage im Bereich Tiefbau (Symbolbild).

Die WEKO hat Hinweise zu mutmasslichen Submissionsabreden von drei Unternehmen aus dem Kanton Neuenburg. Es besteht der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand und Privaten koordinierten. Betroffen sind Ausschreibungen im Tiefbau. Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Eine Untersuchung dauert in der Regel zwei Jahre.

Sind Submissionsabreden erfolgt?

Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige  Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die WEKO untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle. Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

www.weko.admin.ch

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