Anschlagen von Lasten – gewusst wie

Tag ein Tag aus werden auf Baustellen Lasten angeschlagen. Ein Fehler beim Sichern oder Befestigen der Last kann viele Menschenleben gefährden. Darum sollen Lastenanschläger zukünftig ausgebildet werden.

Instruktionsschritte zur Lerneinheit «Anschlagen von Lasten»
Instruktionsschritte zur Lerneinheit «Anschlagen von Lasten»

Das Bewegen von Lasten mit Hebezeugen – hierzu gehören unter anderem Kräne, Seil-und Kettenzüge, aber auch Winden – führt immer wieder zu schweren Unfällen. Gemäss Statistik der Suva sterben in der Schweiz im Durchschnitt jährlich fünf Personen im Zusammenhang mit ungenügend gesicherten oder falsch angeschlagenen Lasten. 30 Personen können aufgrund bleibender Schäden ihre ursprüngliche Arbeitstätigkeit nicht wieder aufnehmen.

Gefahren beim Lastentransport mit Hebezeugen sind:

• Gerätebediener/-in der Hebezeuge ist nicht für die Tätigkeit ausgebildet oder am Gerät instruiert,

• Lastenanschläger/-in wählt die falschen Anschlagmittel oder wählt schadhafte Anschlagmittel,

• anzuhängende Last ist unzureichend gesichert,

• Last wird falsch angeschlagen,

• Hände befinden sich zwischen Anschlagmittel und Last oder

• Personen befinden sich im Gefahrenbereich der Last.

Anschlagen von Lasten wird ab 1. Januar 2022 zur Arbeit mit besonderen Gefahren

Die hohe Gefährdung, die mit nicht fachgerechtem Anschlagen von Lasten einhergeht, führte dazu, dass die Suva mit einigen Sozialpartnern, darunter auch der Schweizerische Baumeisterverband, sich dafür entschieden, dass eine Instruktion für den Anschläger zukünftig nicht mehr ausreicht. Aufgrund dieses Entscheides wird die Tätigkeit «Anschlagen von Lasten» ab dem kommenden Jahr zur Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und darf zukünftig nur noch von ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Worin liegt der Unterschied bei der Instruktion und Ausbildung?

Unter der Instruktion wird verstanden, dass die zu instruierende Person in der Arbeitssituation angeleitet wird, wie eine Tätigkeit auf sichere Weise auszuführen ist. Die Ausbildung umfasst die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse, verbun-den mit einer Lernerfolgskontrolle. Zudem erhalten die Teilnehmer ein Ausbildungszertifikat.

Was heisst das jetzt für die Baubranche?

Das neue Factsheet 33099 der Suva ist ab 1. Januar 2022 gültig. Bis 30. März 2023 haben die Betriebe Zeit, ihre Anschläger entsprechend auszubilden. Hierfür stehen den Betrieben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Ab 1. April 2023 wird die Suva auf den Baustellen überprüfen, ob die Anschläger über eine Ausbildung verfügen.

Ausbildung an Ausbildungsstätten mit Eigendeklaration

Ausbildungsstätten oder Ausbildner können selbst deklarieren, dass sie mit ihrer Ausbildung den Stand der Technik erfüllen. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung, ob die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte. Eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb ist immer notwendig. Ausbildungen mit Eigendeklaration erfolgen durch verschiedene Anbieter, auch durch das Ausbildungszentrum Campus Sursee.

Betriebsinterne Ausbildung durch fachkundige Personen

Eine fachkundige Person bildet die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb aus. Sie muss dafür über eine entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt der Ausbildung richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Die fachkundige Person überprüft nach der Ausbildung, ob die Ausgebildeten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Wenn ja, stellt der Betrieb einen Ausbildungsnachweis aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Eine betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde. Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA beratung@ bfa-bau.ch unterstützt die Unternehmen bei der betriebsinternen Ausbildung durch fachkundige Personen.

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