Baumeisterverband klagt gegen Gewerkschaften

Der Schweizerische Baumeisterverband hat sich dazu entschlossen, auf die Streiks zu reagieren, mit denen die Gewerkschaften Unia und Syna den Baustellenbetrieb stören.

In den kommenden Tagen wird der Schweizerische Baumeisterverband SBV in einem ersten Schritt eine Klage in Genf einreichen, wo die Gewerkschaften ausdrücklich zu zwei Streiktagen aufgerufen haben. Der SBV bedauert in einer Medienmitteilung von Ende Oktober 2022, dass er zu diesem Vorgehen gezwungen sei. Gemäss SBV würden die Gewerkschaften mit ihrer Ankündigung von Streiks irritierende Signale senden. Deshalb seo fraglich, ob sie überhaupt an einem Vertrag interessiert seien. Im Gegensatz dazu setze sich der SBV weiterhin „mit viel Engagement für einen neuen Landesmantelvertrag ein“. Ein solcher sei jedoch nur mit konstruktiven Verhandlungen zu erreichen.

Gewerkschaftskundgebung in Zürich: Der Baumeisterverband bezweifelt, dass die Gewerkschaften an einem neuen Landesmantelvertrag interessiert sind. (Foto: Unia)
Gewerkschaftskundgebung in Zürich: Der Baumeisterverband bezweifelt, dass die Gewerkschaften an einem neuen Landesmantelvertrag interessiert sind. (Foto: Unia)

Der SBV plant, noch im Oktober im Kanton Genf eine Klage wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht einzureichen. Die lokale Sektion des SBV werde sich der Klage anschliessen. Die Instanz soll prüfen, in welchem Umfang die Gewerkschaften Unia, Syna und SIT mit ihrem Aufruf zu zwei Tagen Streik gegen die Friedenspflicht verstossen.

Keine Freude an gewerkschaftlicher Mobilisierung

An der jüngsten Verhandlungsrunde zum Landesmantelvertrag 2023+ am 21. Oktober 2022 habe der SBV die Gewerkschaften aufgefordert, die Streiks und Störaktionen in Genf und weiteren Regionen abzusagen. Der SBV habe zudem an der Verhandlung sein Unverständnis über die in allen Landesteilen stattfindende Mobilisierung zu Gewerkschaftsaktionen zum Ausdruck gebracht.

Wer wirklich an einem neuen Vertrag interessiert ist und keinen vertragslosen Zustand will, verletze aus Sicht des SBV nicht bewusst die geltenden vertraglichen Bestimmungen. Baustellenbesuche während der Arbeitszeit, Umfragen sowie Proteste und Streiks im Tessin, in der Westschweiz und in der der Deutschschweiz seien klare Verstösse gegen die von den Sozialpartnern vertraglich vereinbarte absolute Friedenspflicht.

Weitere Informationen
www.baumeister.swiss

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