Ombudsstelle für das Bauhauptgewerbe

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV und die Spezialisten für Prävention und Unterfallversicherung der Suva haben gemeinsam beschlossen, Massnahmen zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des Bauhauptgewerbes und der Suva in die Wege zu leiten.

Der SBV und die Suva wollen ihre Zusammenarbeit optimieren. Als eine erste Massnahme wurde die Einrichtung einer durch die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) geführte Ombudsstelle vereinbart, an welche sich die Betriebe des Bauhauptgewerbes bei Unstimmigkeiten mit der Suva nach Arbeitsplatz- oder Systemkontrollen wenden können.

Als weitere Massnahme wurden interessierte Bauunternehmungen zu insgesamt vier Runden-Tisch-Anlässen eingeladen, um ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge direkt abzuholen.

Vermittelnd und schlichtend

Die Ombudsstelle für System und Arbeitsplatzkontrollen im Bauhauptgewerbe hat ihre Tätigkeit bereits am 1. April 2022 aufgenommen. Sie ist eine Anlaufstelle der BfA, an die sich alle Betriebe des Bauhauptgewerbes bei Meinungsverschiedenheiten mit der Suva nach Arbeitsplatz- oder Systemkontrollen wenden können. Die Ombudsstelle ist vermittelnd und schlichtend tätig, besitzt aber keine Entscheidungskompetenz.

Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, die mit dem Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften nicht zufrieden sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle behandelt keine Fälle, bei denen bereits ein Verfahren vor einem Gericht oder bei der Suva hängig ist.

Bevor sich die Ombudsstelle mit einem Fall befasst, müssen sich die Betriebe zwingend zuerst mit der Suva in Verbindung setzen. Nur wenn der Fall auf diesem Wege nicht zur Zufriedenheit des Betriebs gelöst werden kann, steht der Gang an die Ombudsstelle offen. Diese hat somit subsidiäre Funktion gegenüber der Suva.

Weitere Informationen:
Suva
SBV und BfA

 

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