Baumeister begrüssen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes
Der Schweizerische Baumeisterverband spricht sich für die Annahme der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes aus, die der Nationalrat am 3. Mai 2023 während der Sondersession behandelt.
Den regulatorischen Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten ist nach Ansicht des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) zielführend, um der bereits weit entwickelten Schweizer Kreislaufwirtschaft zusätzlichen Schub zu verleihen. Die Bauunternehmer bieten zahlreiche Lösungen an, wie Aushub- und Ausbruchmaterial als qualitativ hochstehendes Recyclingmaterial bei einem Bauprojekt eingesetzt werden kann.
Baumaterial bestmöglich wiederverwerten
Über die Bautätigkeit in der Schweiz fallen pro Jahr rund 57 Millionen Tonnen Aushubmaterial und 17 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial an. Um dieses Material bestmöglich wiederzuverwerten, braucht es ideale gesetzliche Rahmenbedingungen. Solche Verbesserungen beinhaltet die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, mit der sich am 3. Mai 2023 der Nationalrat an der Sondersession befasst.
Der SBV betont, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft viele Hauptanliegen der Revision längst auf freiwilliger Basis umgesetzt haben. Zudem seien bereits wichtige rechtliche Grundlage geschaffen worden wie zum Beispiel die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Diese räumt der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen hohe Priorität ein.
Koordination mit Baubranche wichtig
Mit lebenszyklusoptimierten Bauten können laut SBV Ressourcen und Materialien über mehrere Objekt-Lebenszyklen ohne Einbussen an Qualität oder Funktionalität im Kreislauf gehalten oder wiederverwertet werden. Die Bauwirtschaft habe schon viele innovative Lösungsansätze erarbeitet und werde diese auch weiterentwickeln. Die Materialwahl bei Bauprojekten liege aber an den Bauherren, Architekten und Planern und nicht an den Bauunternehmern. Deshalb gelte es, letztere davon zu überzeugen, die Kreislaufwirtschaft frühzeitig in der Projektentwicklung zu berücksichtigen.
Der SBV appelliert deshalb an diese Anspruchsgruppen und die Politik, bei der Umsetzung des Umweltschutzgesetzes eine enge Koordination mit den Baumeistern einzugehen, um das Know-how der gesamten Baubranche zu nutzen und hemmende Rahmenbedingungen oder Fehlanreize zu verhindern. Ebenfalls zentral sind für den SBV die Kompatibilität des Schweizer Umweltschutzgesetzes mit internationalen Standards und regulatorischen Vorgaben. Explizit gelte es, die Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen, um eine Schweizer Insellösung mit den daraus resultierenden Handelshemmnissen zu verhindern.
Verzicht auf nationale Grenzwerte für die graue Energie
Der SBV regt deshalb an, auf nationale Grenzwerte für die graue Energie zu verzichten. Eine korrekte Erfassung der grauen Energie bei Neubauten und Erneuerungen werde in der Praxis zwangsläufig an ihrer Komplexität scheitern oder, schlimmer noch, verzerrte Resultate liefern. Damit droht ein faktisches Verbot für gewisse Bauweisen beziehungsweise Baumaterialien, was wiederum zu einer Verteuerung der Bauwerke führe.
Weitere Informationen:
www.baumeister.swiss