Neuer Vergabemonitor von Bauenschweiz erschienen

Nach einer schwächeren Phase im 2022 haben ab 2023 wichtige Indikatoren des Kulturwandels bei öffentlichen Vergaben wieder an Fahrt gewonnen. Zu Jahresbeginn sind in zwölf Kantonen Umsetzungsgesetzgebungen zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts in Kraft getreten.

Zwischen dem ersten und dritten Quartal 2023 wurden insgesamt 9932 Aufträge auf simap.ch publiziert, davon 32,8 Prozent Bau- sowie 5,8 Prozent Ingenieur- und 2,1 Prozent Architekturaufträge. Seit dem ersten Quartal 2023 hat der Anteil qualitativer Zuschlagskriterien im gleitenden Jahresmittel leicht um 0,6 auf 51,6 Prozent zugenommen. Der Anteil Nachhaltigkeitskriterien nahm im gleichen Zeitraum um 17,8 auf 7,0 Prozent zu, mit stark steigender Tendenz bei Planungsaufträgen. Innovation als Kriterium wurde zu 63,5 Prozent häufiger verlangtals noch vor einem halben Jahr. Jedoch waren die Zunahmen aller drei Kriterien teilweise geringer als im Vorjahresquartal (Q3 2022).

Anteil qualitativer Zuschlagskriterien in öffentlichen Aufträgen (Q3 2023). (Grafik: Bauenschweiz)
Anteil qualitativer Zuschlagskriterien in öffentlichen Aufträgen (Q3 2023). (Grafik: Bauenschweiz)

Das neue Zuschlagskriterium «Plausibilität des Angebotes» hat in den vergangenen zwei Quartalen um +25,1 auf 0,7 Prozent zugenommen, besonders bei Ingenieuraufträgen. Die stärkste Zunahme seit Inkrafttreten verzeichneten Bauaufträge des Bundes. Dagegen hat der Einsatz des Kriteriums «Verlässlichkeit des Preises» um 67,8 Prozent stark abgenommen, noch stärker auf Bundesebene. Lediglich drei Publikationen wurden im letzten Halbjahr erfasst. Der Einsatz des Dialogverfahrens hat mit 22,6 Prozent zwar schwächer als im Vorjahresquartal zugenommen, am häufigsten bei Bauaufträgen. Besonders stark nahm dessen Beliebtheit in der Architektur zu. Der Anteil der Aufträge, die das Unterbreiten von Varianten zulassen, hat seit dem ersten Quartal 2023 um 8,4 auf 18,4 Prozent abgenommen. Die Abnahme fiel im Vergleich zum Vorjahresquartal etwas geringer aus.

Totalrevision öffentliches Beschaffungsrecht, in Kraft per 30. September 2023. (Grafik: Bauenschweiz)
Totalrevision öffentliches Beschaffungsrecht, in Kraft per 30. September 2023. (Grafik: Bauenschweiz)

Im dritten Quartal wurden Wettbewerbsverfahren seltener eingesetzt als im ersten Quartal 2023. Entgegen dem Trend gewannen Projekt- und Ideenwettbewerbe bei Planungsleistungen aber an Bedeutung.

Weitere Informationen

www.bauenschweiz.ch

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