Opernhaus Zürich soll neuen Anbau erhalten
Das Opernhaus Zürich und der angrenzende Erweiterungsbau müssen in der ersten Hälfte der 2030er-Jahre saniert werden. Dabei soll das Oprenhaus einen neuen Anbau mit einem um 60 Prozent höheren Raumangebot erhalten. Eine Aufstockung des heutigen Anbaus wurde aus baulichen Gründen verworfen.
Eine seit kurzem vorliegende Machbarkeitsstudie hat abgeklärt, unter welchen Voraussetzungen der 1984 erstellte Erweiterungsbau des Zürcher Opernhauses erhalten werden kann oder zurückgebaut werden muss. Die Opernhaus-Liegenschaften müssen in der ersten Hälfte der 2030er-Jahre saniert werden. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob der im Volksmund wegen seiner länglichen Form und seiner Farbe als «Fleischkäse» bezeichnete Erweiterungsbau aufgestockt oder zurückgebaut werden soll. Ein Ziel der Sanierung ist die Vergrösserung des Raumangebots um 60 Prozent.
Ungeeignet für Aufstockung
Der Erweiterungsbau wurde 1984 in Massivbauweise aus Stahlbeton errichtet und zeichnet sich durch eine komplexe Schichtung von Räumen und Wänden aus. Die Wände sind grösstenteils tragend betoniert, sind jedoch häufig nicht über mehrere Geschosse hinweg übereinander positioniert. Weiter weisen die Geschossdecken diverse Höhenunterschiede auf. Die bestehende Baustruktur bietet kaum Spielraum, um Nutzungen zusammenzulegen oder Räume zu vergrössern. Die bestehende Geschossfläche ist für die heutigen Erfordernisse zu klein. Dies bedeutet, dass die zusätzlich benötigten Flächen vollständig in der Aufstockung untergebracht werden müssten. Der Aufbau würde dadurch sehr hoch, die Volumetrie liesse keinen Spielraum für architektonische Gestaltung zu.
Ein Totalabriss und Neubau kommt ebenfalls nicht in Frage, da diese Variante negative Auswirkungen auf die Eichenpfähle hätte, die den Opernhausbau tragen. Dessen Stabilität wäre beeinträchtigt. Die zusätzlichen Sicherungsmassnahmen für den Baugrund würden die Bauzeit erheblich verlängern und zu Mehrkosten beim Bau führen. Ausserdem müssten Ersatzspielstätten gemietet werden.
Wanne und Schlitzwand erhalten
Die Schlitzwand, die Pfähle und die sogenannte Wanne, der Baugrubenabschluss, in der der Erweiterungsbau vom Zürichsee geschützt liegt, umfassen über 60 Prozent der Treibhausgasemissionen, die im Rohbau des bestehenden Erweiterungsbaus stecken. Müssen diese Elemente der Bausubstanz nicht neu erstellt werden, verringert dies die Emissionen eines Neubaus. Dieses Szenario sieht vor, die Rohbaustruktur innerhalb der Wanne komplett abzubrechen und neu zu erstellen. Dadurch ist eine neue, bessere Raumgestaltung möglich.

Neben dem ökologischen Aspekt sprechen deshalb auch die Minimierung von Risiken sowie finanzielle und terminliche Gründe für einen Erhalt der Wanne. Dies wird folglich im Wettbewerbsprogramm als Vorgabe festgeschrieben. Architekturbüros, die sich am Wettbewerb beteiligen, werden eingeladen, die Wanne zu erhalten, möglichst viel Baubestand zu übernehmen und das Raumprogramm zu erfüllen. Die Ausschreibung des internationalen Architekturwettbewerbs soll im ersten Halbjahr 2025 erfolgen.
Provisorium nötig
Zwischen Juli und November 2024 wird auf dem Dach des Erweiterungsbaus ein Provisorium entstehen, das helfen soll die akute Raumnot zu überbrücken. Die Baubewilligung liegt seit Dezember 2023 vor. Wenn keine Rekurse eingehen, wäre es möglich, die Situation der Mitarbeitenden des Opernhauses rasch zu verbessern. Es ist vorgesehen, eine temporäre eingeschossige, pavillonartige Holzkonstruktion mit 330 m2 Nutzfläche zu erstellen. Es ist mit Gesamtkosten von 4,6 Millionen Franken zu rechnen, von denen der Kanton maximal 3,7 Millionen Franken übernimmt.