Ausblick auf die Wintersession 2024

In der Wintersession 2024 der Eidgenössischen Räte werden wichtige Entscheidungen zu einer Revision des OR, zur Finanzierung der Stiftung für Asbestopfer sowie zu Massnahmen für den Produktionsstandort Schweiz erwartet. Bauenschweiz unterstützt die entsprechenden Vorlagen.

Der Nationalrat hat in der Herbstsession wichtigen von Ständerat und Bundesrat geforderten Änderungen der Revision des Obligationenrechts (OR) zugestimmt, namentlich einer Verjährungsfrist von fünf Jahren (anstatt zehn Jahre) sowie einer Erhöhung der Rügefrist auf 60 Tage (anstatt kompletter Aufhebung). In der Wintersession wird sich die Rechtskommission des Ständerats nun mit den noch nicht behobenen Differenzen befassen. Die Bauwirtschaft sieht dabei insbesondere bei der Schadensminderungspflicht Handlungsbedarf.

In der Wintersession 2024 der Eidgenössischen Räte werden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Baubranche betreffen. (Foto: Parlamentsdienste)
In der Wintersession 2024 der Eidgenössischen Räte werden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Baubranche betreffen. (Foto: Parlamentsdienste)

Bauenschweiz unterstützt diesbezüglich die Variante des Ständerats. Diese sieht vor, im OR explizit zu erwähnen, dass Käufer einen Schaden, der infolge ausgebliebener Meldung innerhalb der Rügefrist eingetreten ist, selbst tragen müssen. Diese Kenntnis fehlt heute vielen Kundinnen und Kunden, weshalb dies nun transparent und verständlich festgehalten werden soll.

Unterstützung für Asbestopfer

Die Änderung im Unfallversicherungsgesetz sieht vor, dass die Suva die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) finanziell unterstützen kann, um deren Finanzierung langfristig zu sichern. Der neue Artikel hält fest, dass eine allfällige Finanzierung durch die Suva ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten erfolgt. Bauenschweiz unterstützt die Vorlage. Als Dachverband begrüsst dieser eine institutionelle Lösung zur Finanzierung der Stiftung EFA über die Suva.

Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie

Aufgrund der ungleichen Spiesse mit dem Ausland sind derzeit sämtliche energieintensiven Produktionen stark gefordert. Der Vorstand von Bauenschweiz hat deshalb bereits im September 2023 in einer gemeinsamen Haltung dazu aufgerufen, den Produktionsstandort Schweiz zu stärken. Bauenschweiz unterstützt die entsprechenden Motionen und erwartet von der Politik und den Bundesbehörden ein klares Bekenntnis zum Produktionsstandort Schweiz. Es gibt gerade in den Bereichen Umwelt, Energie und Finanzen zahlreiche Möglichkeiten für Massnahmen, die keine Industriepolitik sind.

> bauenschweiz.ch/

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