Die Zeit läuft, die Wirtschaft handelt
Vor über einem Jahr, genauer am 21. Mai 2017, haben sich viele über die 58,2 Prozent Ja-Stimmen der Schweizer Bevölkerung zur nationalen Energiestrategie gefreut.
Gemäss dem Weltklimarat steigen die Temperaturen bis 2100 im Vergleich zur vorindustriellen Ära um 5,5 °C an, wenn nichts unternommen wird, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Er erklärt in seinem Bericht aber auch, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C noch möglich ist, sofern «schnelle und weitreichende Veränderungen» in den Bereichen Raumplanung, Energie, Industrie, Bau, Verkehr und Stadtentwicklung geschehen. Den Bericht des Weltklimarates kann man auf www.ipcc.ch/report/sr15/ herunterladen.
Nicht warten bis 2020
In der Schweiz wurden und werden viele Erfolgversprechende Massnahmen ergriffen, wie zum Beispiel 2014 die Ausarbeitung die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Bis heute haben allerdings nur fünf Kantone diese Vorschriften ganz oder teilweise umgesetzt. Die übrigen haben noch bis 2020 Zeit, die MuKEn in ihre Gesetzgebung zu überführen. Es wäre jedoch wünschenswert, dass sie es früher tun, denn der Energieverbrauch von Gebäuden macht fast die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs der Schweiz aus, obwohl so viele technische Lösungen für dessen Senkung zur Verfügung stehen, unter anderem die Gebäudeautomation.
Merkblätter für alle Betroffenen
Die Konferenz der Gebäudetechnik Verbände (KGTV) hat deshalb eine Serie von 16 Merkblättern zur Umsetzung der Mustervorschriften erarbeitet. Die Gebäude Netzwerk Initiative (GNI) hatte den Lead bei der Ausarbeitung dreier dieser Merkblätter. Sie zeigen auf einfache Art, was die MuKEn in Bezug auf die Gebäudeautomation, die Betriebsoptimierung und die Einzelraumregelung empfehlen oder vorschreiben.
Merkblatt Gebäudeautomation, Pflicht zur Ausrüstung
«Mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation sind auszurüsten die Neubauten der Gebäudekategorien III bis XII gemäss der SIA-Norm 380/1 Thermische Energie im Hochbau, deren Energiebezugsfläche (EBF) mindestens 5000 Quadratmeter beträgt.» Der Gesetzgeber stellt im Modul 5 der Mustervorschriften 2014 im Gegensatz zu anderen Modulen keine weiteren Forderungen an die einzelnen Regelund Steuerfunktionen der Gebäudeautomation, sondern nur an die Darstellung des Energieverbrauchs. Damit soll für den Bediener auf einfache Art und Weise ein energetischer «Betrieb ohne Nutzen» erkennbar sein. In einem zweiten Schritt (Betriebsoptimierung) wird dieser dann möglichst eliminiert.
Merkblatt Betriebsoptimierung
Nach wie vor besteht in Industrie, Gewerbe und Dienstleistung ein grosses Energieeffizienzpotenzial, das durch energetische Betriebsoptimierungen (BO) erschlossen werden kann. Betriebsoptimierungs-Massnahmen zahlen sich typischerweise innerhalb von zwei Jahren aus, was einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 50 Prozent entspricht. Das Merkblatt zeigt, welche Gebäude und Betriebsstätten unter die Vorschriften fallen und erklärt, wie eine Optimierung abläuft.
Merkblatt Einzelraumregelung
In einem Gebäude kann die Raumtemperatur über eine Einzelraumregelung für jeden Raum individuell eingestellt werden. Dazu braucht es einen Raumthermostat, der den jeweiligen Heizkreis steuert. Moderne Geräte sind in der Lage, die Temperatur nach Bedarf zu regeln. Der Einzelraumregler berücksichtigt einerseits die Benutzereinstellungen (Sollwert, Betriebszustand) und andererseits die Raumanforderungen (Raumbelegung mit Präsenzmelder, Fensterkontakt, Störgrössen). Das Merkblatt orientiert darüber, wo eine Pflicht zur Installation besteht.