Kein graues Haar wegen Baumängeln

Mängel an einem Neubau oder nach einer Renovation sind an der Tagesordnung. Damit der Bauherr deswegen kein graues Haar bekommt, übernimmt die Bauherren- Rechtsschutzversicherung vieles rund um Streitigkeiten mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten.

Wenn das Eigenheim fertig gestellt ist, sind alle Sorgen erst einmal vergessen. Der Einzug steht an, die Freude ist gross. Doch die erste Euphorie verfliegt schnell, wenn Baumängel entdeckt werden, wie Risse in der Mauer, undichte Leitungen, Schimmelbildungen oder falsch verwendete Materialien. Vielfach fangen mit dem Entdecken der Baumängel Diskussionen mit den Bauunternehmern, Handwerkern oder Architekten an. Das kann nervenaufreibend sein, vor allem, wenn es nicht bei Diskussionen bleibt, sondern in Streitigkeiten endet. Doch das ist kein Grund, als Bauherr den Kopf hängen zu lassen. Zwar schützt die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ihn nicht vor Ärger, aber sie übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte und notwendige Gutachten. Empfehlenswert ist die Versicherung gerade für Neubauten oder bei grösseren Umbauten älterer Immobilien. Gedeckt sind auch Streitigkeiten aufgrund von Baumängeln, die nicht vor oder direkt nach dem Einzug entdeckt werden, sondern bis zu fünf Jahre danach. Denn das ist die gesetzlich vorgesehene Garantiezeit für versteckte Mängel.

Was ist gedeckt?
Wenn beispielsweise der Bauherr eine Schadenersatzforderung an den Architekten stellt, weil sich nach dem Einzug aufgrund eines Planungsfehlers Mängel zeigen. Oder wenn es mit dem Architekten zu Streitigkeiten kommt, weil dieser die Ausführung der Arbeiten zu wenig beachtet hat und dadurch Anpassungen notwendig werden, die Mängelliste ungenügend geführt hat oder auch, wenn er im Anschluss die Mängelbeseitigung nicht organisiert und überwacht. Gedeckt sind aber auch Streitigkeiten aufgrund von Baumängeln, die erst einige Zeit nach dem Einzug bemerkt wurden. Wenn es beispielsweise 1,5 Jahre nach dem Einzug plötzlich ins Wohnzimmer tropft. Oder wenn der Bauherr Schadenersatz geltend macht, nachdem jugendliche Vandalen seine Hauswand versprayt haben, inklusive das Einreichen von Strafanzeigen. Die Juristen und Anwälte der Rechtsschutzversicherung stehen auch hier zur Seite und übernehmen diese Arbeiten.

Teure Expertise bei versteckten Baumängeln
Bei versteckten Baumängeln ist oftmals eine Expertise notwendig, die rasch mehr als 10 000 Franken kostet. Die Orion Immo übernimmt beispielsweise solche Kosten und das bis zu 50 000 Franken. Will der Bauherr anschliessend eine Klage einreichen, ist er als Kläger seit Einführung der neuen Zivilprozessordnung dazu verpflichtet, die Gerichtskosten vorzuschiessen. Und das ohne zu wissen, ob er am Ende Recht erhalten wird. Diese Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwerts und werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Die Kosten für den Bauherrn
Die Prämie für die Bauherren-Rechtsschutzversicherung der Orion Immo richtet sich am Bauvolumen aus und beträgt in der Regel jährlich 0,1 bis 0,3 Prozent der Baukosten. Sie gilt für die fünfjährige Garantiezeit. Tritt ein Rechtsfall ein und macht der Bauherr Gebrauch von den Leistungen der Versicherung, kommt ein Selbstbehalt von 500 Franken zur Anwendung, zuzüglich einer prozentualen Beteiligung von 20 Prozent auf allfällig weitere externe Fallkosten.

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